Typ | EN61-DS |
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Produktbeschreibung
Hinweis zum Einsatz von Caravanreglern
Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 „Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen – Betrieb und Prüfung“ sind u. a. Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 607 bei einem Austausch ein Regler nach EN 16129 Anhang D zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz.
Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.