Typ | EN61 |
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Ausstattungsmerkmale | EU-Baumusterprüfbescheinigung DGR, EU-Baumusterprüfbescheinigung GGV, UKCA-Baumusterprüfbescheinigung GGV |
max. Druck: PS | 16 bar |
Produktbeschreibung
Hinweis zum Einsatz von Caravanreglern
Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 „Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen – Betrieb und Prüfung“ sind u. a. Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 607 bei einem Austausch ein Regler nach EN 16129 Anhang D zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz.
Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.
Zum Anschluss an Gasflaschen, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes.
Hinweis:
- Abgänge, die nicht verwendet werden, müssen zusätzlich mit einer Blindmutter verschlossen werden.
- Druckregler mit dem Ausgangsdruck 29 mbar sind nicht für den Einsatz in Deutschland geeignet!