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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Mit einer Versorgungsklappe können Gasgeräte wie Grills oder Kocher auch außerhalb des Fahrzeuges über die interne Flüssiggasinstallation versorgt werden. Die Verbindung zum Gasgerät erfolgt mit einer Mitteldruck-Schlauchleitung und einer Steckkupplung am Fahrzeug. Der Fahrzeughalter muss keine zusätzliche Gasflasche mehr mitführen. (Versorgungsklappen finden Sie auf Seite 321)
Versorgungsklappen für den zusätzlichen Anschluss von Gasgeräten, z. B. Kocher, Grill, Leuchten oder Wasser. Öffnen des Ventils nur bei angeschlossener Schlauchleitung möglich. Gasleitung: RST 8. Wasserleitung: 9/10 mm Tülle.