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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Wer bereits eine Solaranlage betreibt und nun zusätzlich eine Brennstoffzelle nachrüstet, kann zur Steuerung den Batterie-Computer MT 5000 H natürlich auch einzeln erwerben. Nach dem Einstecken in die Brennstoffzelle übernimmt er die Steuerfunktionen der Anlage und gibt über das Display Auskunft über den momentanen Lade-/Entladestrom und die noch verfügbare Kapazität in der Bordbatterie. Ausgerüstet mit einem 400-A-Shunt können auch sehr hohe Ströme gemessen werden. Für folgende Brennstoffzellen-Baureihen geeignet: EFOY 600 – EFOY 2200 und Comfort 80 – Comfort 210. Nicht geeignet für den Einsatz mit der aktuellen Brennstoffzelle EFOY BT.