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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Durch die höhere Ausgangsleistung (30 A, 40 A, 60 A) sind diese Geräte auch optimal als Haupt-Ladezentrale einsetzbar. Für den Selbst- oder Kastenwagenausbau können die BCBs direkt zwischen Start- und Bordbatterie integriert werden. Einstellbar auf Nass-, Gel-, AGM- und gängige LiFePO4-Batteriesysteme.
Am 230-V-Netz: Es werden 30 A bzw. 40 A zur Verfügung gestellt. Die Leistung kann am Gerät um jeweils 10 A verringert werden.
Fahrbetrieb: Auch hier ist die IUoU-Ladung aktiv und mit jeweils 30 A, 40 A bzw. 60 A wird je nach Ladezustand die Boosterfunktion aktiviert und so die Vollladung garantiert.
Pulserfunktion: Wie auch beim BCB 25/20 ist die Pulserfunktion aktivierbar.
Montage: Wird der BCB als alleinige Ladestation eingesetzt, ist kein Hochlastrelais erforderlich. Bei Fahrzeugen mit bereits integriertem Elektroblock (EBL,CBE usw.) kann der BCB 30/30 verbaut werden. Hierzu wird ein „Hochlastrelais (80 A) mit Einbausatz“ benötigt.