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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Wir weisen auf die Vorgehensweise bei der Rücknahme von Altbatterien hin: Laut „Verordnung der Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien“
dürfen Akkus und Batterien auf keinen Fall mit dem normalen Restmüll entsorgt werden.
müssen schadstoffhaltige Batterien an einen Vertreiber oder an von den öffentlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichtete Rücknahmestellen zurückgegeben werden.
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