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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Wird zwischen Batterie und die 12-V-Verbraucher geschaltet. Schützt Batterie sowie Verbraucher vor schädlicher Unterspannung (Verbraucher AUS bei 10,7 V) und die angeschlossenen Verbraucher vor schädlicher Überspannung (AUS bei 15,5 V).
MT USG 120: Funktionsprinzip wie beim MT USG 40, jedoch mit weitaus höherer Schaltleistung. Zusätzlich kann ein Innenraum-Bedienteil eingesteckt werden, mit dem das Fahrzeug jederzeit stromlos (Batteriehauptschalter) gemacht werden kann.