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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Wie das LAS 1218 BUS ist das Batterieladegerät LAS 1218-2 als primärgetaktetes Schaltnetzteil ausgeführt. Die Ladetechnologie ist gegenüber dem LAS 1218 BUS ohne Temperaturkompensation und mit zwei Ladekennlinien realisiert.
Eigenschaften:
Ladekennlinien für Blei-Säure- und Blei-Gel-Batterien
konstant bleibender Ladestrom selbst bei schwankender Netzspannung
kann als Stromversorgungsgerät ohne angeschlossene Batterie verwendet werden
Nachladung der Starterbatterie mit max. 3 A
Gewichtseinsparung von etwa 80 % im Vergleich zu einem vergleichbaren Thyristorladegerät