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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Das Batterie-Ladegerät LAS 1218 BUS ist als primärgetaktetes Schaltnetzteil ausgeführt. Durch diese moderne Schaltungstechnik kann lüfterlos ein hoher Ladestrom bei kompakten Abmessungen und geringem Gewicht realisiert werden. Auch zur Verstärkung der Ladung bei Systemen mit Elektroblock. Temperaturkompensierte Ladung. SDT-BUS-fähig. Inkl. Temperaturfühler.
Eigenschaften:
Ladekennlinien für Blei-Säure-, Blei-Gel- und AGM-Batterien (AGM nur LAS 1218 Bus)
konstanter Ladestrom auch bei schwankender Netzspannung
einsetzbar als Stromversorgungsgerät ohne angeschlossene Batterie
Nachladung der Starterbatterie mit max. 3 A
Gewichtseinsparung gegenüber einem vergleichbaren Thyristorladegerät von ca. 80 %