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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Der Booster WA 1208 erhöht die Ladespannung, die im Caravan zur Verfügung steht, auf max. 14,4 V, sodass die Caravanbatterie bei Fahrbetrieb optimal geladen wird. Werden Motor und Zündung ausgeschaltet, trennt der Booster die Caravanbatterie vom Zugfahrzeug.
Eingangsspannung 9,0 – 14,5 V
Eingangsstrom max. 11 A
Ausgangsspannung 14,4 V
Ausgangsstrom ca. 8 A bei 12,0 V am Eingang
Rückstrom aus Caravanbatterie < 0,5 mA, bei Zündung „Aus" fließt kein Eingangsruhestrom.