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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Zum Anschluss an Gasflaschen, für den Betrieb von Gasgeräten. Bestehend aus: Niederdruckregler, Mitteldruck-Schlauch 1500 mm (Gummi mit Textileinlage; kältebeständig bis -30 °C; Schlauchabmessung 6,3 x 3,5 mm), Steckkupplung SKU-QR, Stecknippeln STN und MiniTool.
Durch eine besondere Vorrichtung ist die Steckkupplung SKU-QR manipulationssicher – eine Entriegelung ist nur mittels genormten Stecknippeln STN möglich.
Der Gasdurchfluss wird beim Entkuppeln der Schlauchleitung abgesperrt.
Durch den ergonomischen und rutschfesten Griff liegt die Steckkupplung SKU-QR gut in der Hand und ermöglicht ein leichtes An- bzw. Abkuppeln.
inklusive drei Stecknippeln STN mit folgenden Anschlüssen:
STN x G 1/4 LH-ÜM
STN x RVS 8
STN x 5/8 UNF-ÜM
Einzelarmaturen mit DIN-DVGW- bzw. DVGW-Baumusterprüfzertifikat o. EU-Baumusterprüfbescheinigung GGV
Hinweis: Die Steckkupplung SKU-QR dient nicht als dauerhaftes Absperrorgan, sondern ist immer in Verbindung mit einem Absperrventil (z. B. dem Flaschenventil) einzusetzen.