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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Die Gasdruck-Regelanlagen Caramatic DriveOne ermöglichen ein Heizen während der Fahrt durch integrierten mechanischen Crash-Sensor, der bei einem Unfall mit einer direkt auf das Auslöseelement einwirkenden Verzögerung von 3,5 g ± 0,5 g den Gasdurchgang absperrt, dies entspricht bei einem mittleren Fahrzeuggewicht einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 15 bis 20 km/h auf ein festes Hindernis.
europaweite Verwendung durch den Einsatz von länderspezifischen Hochdruck-Schlauchleitungen – Caramatic ConnectDrive (nicht im Lieferumfang enthalten)
Prüfeinrichtung zur Dichtheitsprüfung der Flüssiggasanlage ohne Abbau der Druckregeleinrichtung
Ausführung mit Ausgangsanschluss RVS 10 / 8 ist serienmäßig mit einem Übergangsstück zum Anschluss an 8 mm Rohrleitungen ausgerüstet.
Nenndurchfluss: 1,5 kg/h.
Caramatic DriveOne
Sicherheits-Gasdruck-Regelanlage zum Betrieb von Einflaschenanlagen in Freizeitfahrzeugen während der Fahrt.
Bestehend aus: Niederdruckregler mit Überdruck-Sicherheitseinrichtung S2SR (ÜDS), mechanischem Crash-Sensor und Prüfeinrichtung