Anschluss Gas | AG M20 x 1,5 x RVS 10/8 |
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Betriebsdruck | 30 mbar |
max. Druck: PS | 16 bar |
Die Gasdruck-Regelanlagen Caramatic DriveOne und Caramatic DriveTwo ermöglichen eine Gasversorgung während der Fahrt durch integrierten mechanischen Crash-Sensor mit Pendellösung, der bei einem Unfall mit einer direkt auf das Auslöseelement einwirkenden Verzögerung von 3,5 g ± 0,5 g den Gasdurchgang absperrt. Dies entspricht bei einem mittleren Fahrzeuggewicht einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 15 bis 20 km/h auf ein festes Hindernis.
- europaweite Verwendung durch den Einsatz von länderspezifischen Hochdruck-Schlauchleitungen – Caramatic ConnectDrive (nicht im Lieferumfang enthalten)
- Prüfeinrichtung zur Dichtheitsprüfung der Flüssiggasanlage ohne Abbau der Druckregeleinrichtung
- Ausführung mit Ausgangsanschluss RVS 10/8 ist serienmäßig mit einem Übergangsstück zum Anschluss an 8 mm Rohrleitungen ausgerüstet.
Vorteile Crash-Sensor mit Pendellösung:
- schnellere und einfachere Inbetriebnahme sowie Reset nach Ansprechen
- präzisere Funktionsweise und daher weniger Störungen durch falsches Ansprechverhalten
- Inbetriebnahme problemlos möglich, auch wenn das Freizeitfahrzeug in Schräglage steht
Sicherheits-Gasdruck-Regelanlage zum Betrieb von Einflaschenanlagen in Caravans und Motorcaravans während der Fahrt.
Bestehend aus:
- Niederdruckregler mit Überdruck-Sicherheitseinrichtung S2SR (ÜDS)
- mechanischem Crash-Sensor mit Pendellösung
- Prüfeinrichtung und Wandhalterung
- Caramatic ConnectClean mit Haltewinkel
- Caramatic ConnectDrive
Vorteile und Ausstattung: Gasversorgung während der Fahrt durch integrierten mechanischen Crash-Sensor mit Pendellösung, der bei einem Unfall mit einer direkt auf das Auslöseelement einwirkenden Verzögerung von 3,5 g ± 0,5 g den Gasdurchgang absperrt. Dies entspricht bei einem mittleren Fahrzeuggewicht einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 15 bis 20 km/h auf ein festes Hindernis.
Hinweis: Entspricht den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen der DGUV Regel 110-010 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – bisher DGUV Vorschrift 79) und ist für den Einsatz in gewerblich genutzten Caravans und Motorcaravans geeignet!