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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Automatisches Umschaltventil mit integriertem Niederdruckregler zum Anschluss von 2 Gasflaschen in Caravans und Motorcaravans. Die Anlage schaltet automatisch auf die Gasflasche der Reserveseite, sobald die Gasflasche der Betriebsseite leer ist. Durch die Anzeige am Gasregler kann man erkennen, aus welcher Gasflasche entnommen wird. Ein Flaschenwechsel ist ohne Betriebsunterbrechung möglich.
Bestehend aus: automatischem Umschaltventil, Niederdruckregler mit Sicherheitsabblaseventil PRV, Bedienknopf, Betriebs- und Reserveanzeige, Gasrücktrittsicherung, Prüfeinrichtung und Wandhalterung (Schlauchleitung nicht im Lieferumfang).
Hinweis: Für Altfahrzeuge uneingeschränkt verwendbar!
Technische Daten: Eingangsanschluss: 2 x AG M20 x 1,5; Ausgangsanschluss: RVS 8 bei Ausführung 50 mbar, RVS 10/8 bei Ausführung 30 mbar; Nenndurchfluss: 1,5 kg/h;