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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Gewährleistet gleichmäßigen Wasserfluss bei automatischen Druckpumpen und verhindert deren mehrfaches Ein- und Ausschalten bei geringer Wasserentnahme. Gemäß Bauteilkennzeichen TÜV-SW-005-93 sicherheitstechnisch zugelassen für 5 bar Überdruck bei 60 °C. Mit Entlüftungsschraube zur Systementleerung und stabilen Befestigungslaschen am Gehäuse.
Maße: T-Anschluss: ø 10/12,5 mm; Tank: H 300 x B 90 mm; Tank mit Halterung: H 300 x B 100 mm; Bohrabstand: 120 mm; Tülle: B 80 x H 38 mm.