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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Die Ultraheat beschleunigt das Aufheizen des Caravans. Wird im Einbaukasten der S-Heizung montiert und kann allein oder zusammen mit der S-Heizung betrieben werden.
Flexibel: S-Heizung und Ultraheat werden entweder jeweils einzeln oder zusammen betrieben.
Sicher: Die Zusatzheizung hat einen automatischen Überhitzungsschutz.
Erweiterbar: Ein Fernfühler ist optional erhältlich, um die Raumtemperatur optimal zu steuern.
Mit Raumthermostat, Bedienteil und 3 m Kabel.
Passend für die Heizungen: Truma S 5004/S 3004. Für alle anderen Truma Heizungen nicht geeignet.
Stromaufnahme bei Leistungsstufe 500 W: 2,2 A; 1000 W: 4,5 A; 2000 W: 8,5 A. Spannungsversorgung 230 V ~ 50 Hz.