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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Einteilig gearbeitete Fahrerhaushülle aus Tyvek, die durch Einhängen in die geringfügig geöffneten Türkanten leicht zu befestigen ist und auch die Radkästen bedeckt. Die Hülle ist wasser- und schmutzabweisend imprägniert, so dass Algen, Moos und Blütenpollen keinen Nährboden finden. Um tagsüber Licht in das Fahrzeug zu lassen, kann die Frontklappe bis zur Höhe der Spiegel geöffnet werden. Die Außenkanten sind sorgfältig eingefasst. Die Abspannung erfolgt über an der Unterkante angebrachte Befestigungsösen, Gummispanner gehören zum serienmäßigen Lieferumfang.