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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Am Ein-/Ausschalter auf der rechten Seite wird die Fernbedienung aktiviert. Das grüne LED-Symbol blinkt, bis die Steuerung betriebsbereit ist. Beim Rangieren darf der Abstand der Fernbedienung zur Wohnwagenmitte höchstens zehn Meter betragen.
Leuchtet die rote Batterielampe zusammen mit der grünen LED, ertönt einem Signalton welcher die Trennung der Batterie bei eingeschalteter Fernbedienung signalisiert. Wird bei angeschwenkten Motoren die Fernbedienung ausgeschaltet, der Sicherheitsstecker gezogen oder die Batterie abgeklemmt, warnt die gelbe LED-Leuchte. Eine geringe Batterieleistung wird durch das rot-aufleuchtende Warndreieck angezeigt.
Mit dem Schieberegler wird der Wohnwagen in Deichselrichtung gesteuert.
Je stärker der Regler vor oder zurück verschoben wird, desto schneller bewegt sich der zu steuernde Mover.
Mit dem runden Drehregler wird die Richtung justiert.
Batterien sind nicht enthalten (exklusive 3 x AAA).