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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Warnt vor dem Ausströmen von Propan, Butan und KO-Gasen.
Der hochempfindliche Sensor meldet schon geringste Gaskonzentrationen, seine Funktionstüchtigkeit wird bei jedem Einschalten überprüft und die automatische Kalibrierung überprüft im Abstand von ca. 40 Sekunden, ob die Einstellung noch korrekt ist und passt sie gegebenenfalls an. Durch optische (Farbwechsel grün – rot) und akustische Signale werden die Systemprüfung, der Bereitschaftszustand sowie der Alarm angezeigt. Durch einmaliges, kurzes Tippen der Ein/Aus-Taste kann die Helligkeit von TriGas im Bereitschaftszustand angenehm gedimmt werden.
Technische Daten:
Betriebsspannung 9 – 16 Volt, Stromverbrauch im Bereitschaftszustand 95 mA, im Alarmzustand 160 mA, Empfindlichkeit 98 ppm, Lautstärke des Alarms ca. 80 dB, Abmessungen B 9 x H 4 x T 9 cm, Gewicht ca. 120 g.