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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Flüssiggasanlagen auf Booten sind in der DIN EN ISO 10239 genormt. Dabei sind die zum Teil extremen Belastungen wie Korrosion, niedrige oder hohe Temperaturen und starke Bewegungen des Bootes berücksichtigt.
Zum Anschluss an Butan- bzw. Propan-Flaschen bis 5 kg Füllgewicht. Mit Betätigungsventil (auf – zu). Sicherheitsabblaseventil – Ansprechdruck 14 bar.