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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Gaswarngerät für Freizeitfahrzeuge mit hochempfindlichen Sensoren für Propan / Butan, Kohlenmonoxid und KO-Gas, die im Bedarfsfall über ein akustisches Signal Alarm schlagen. Die Kalibrierung der einzelnen Sensoren erfolgt automatisch. Eine Pufferbatterie (Art-Nr. 322/744, siehe Seite 574) garantiert die Funktionsfähigkeit des Gerätes auch bei Ausfall des Bordnetzes. Mobil oder fest eingebaut verwendbar. Die Bedienung ist sehr einfach – alle Funktionen, wie Ein-, Ausschalten, Testen, Zurücksetzen, werden über eine Taste gesteuert. Mit LED-Kontrollleuchten und 12-Volt-Zigarettenanzünder-Stecker.
Technische Daten:
Betriebsspannung 12 Volt, Leistungsaufnahme Stand-By 0,5 W, Leistungsaufnahme Alarm 0,9 W, Maße B 11 x H 4 x T 7 cm, Kabellänge 110 cm.