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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Doppelfaltenbalg-Anlage inklusive 12-Volt-Kompressor zur Montage an der Fahrzeug-Hinterachse; dieses Produkt aus dem Hause Goldschmitt setzt Maßstäbe in puncto Fahrkomfort und Betriebssicherheit. Diese Luftfederanlage ist als sogenanntes „Niederdrucksystem“ konzipiert. Dies bedeutet, dass die Wirkung der Luftfeder nicht durch einen hohen Betriebsdruck in kleinvolumigen Bälgen erzielt wird, sondern durch einen geringen in möglichst großen Bälgen. Mit dem serienmäßigen Fahrerhausbedienteil läßt sich das Luftfedersystem komfortabel per Knopfdruck regulieren: So wird das Fahrzeugheck sachte und verwindungsfrei angehoben.
Zweikreissystem, geignet für Fahrzeuge mit eckiger Achse, Einzelbereifung und Frontantrieb. Lieferung erfolgt inklusive speziellem Fahrerhausbedienteil.