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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Dieser patentierte 1,2 – 2,4 kW Gasheizstrahler wird direkt mit handelsüblichen Propan- und Butangaskartuschen verbunden und ist die perfekte Lösung für den mobilen Einsatz im Outdoor-Bereich und in geschlossenen Räumen bis zu 21 m². Der „Buddy“ lässt sich mit dem optional erhältlichen Umrüstgasschlauch mit handelsüblichen Propangasflaschen betreiben. Für den Transport gibt es eine praktische Tasche (nicht im Lieferumfang), in der neben dem Heizgerät auch Gaskartuschen oder Gasschlauch Platz finden.
geeignet für den Betrieb mit Propangas und Butangas
Niedrig-Sauerstoff-Sicherheitsabschaltung (ODS)
Kipp-Sicherheitsabschaltung
mit Piezozündung
Drehschalter für die Temperaturregelung
eingebauter, herunterklappbarer Griff
für Räume bis max. 21 m²
heizt bis zu 6 Stunden bei einer 450 g Gaskartusche