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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Beinhaltet einen Niederdruckregler Typ EN61-DS mit Manometer. 1,5 kg/h 50 mbar und Gummi-Schlauchleitung Mitteldruck 400 mm, bis -30 °C, beidseitig G ¼ Linksgewinde-Überwurfmutter sowie ein MiniTool. Vorgeschrieben für alle gewerblichen und privaten Kleinflaschenanlagen (z. B. Katalyt- oder Infrarotöfen) im Innenbereich sowie für gewerbliche Kleinflaschenanlagen im Außenbereich.