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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Der AMS Kombialarm spürt Narkosegas bereits bei geringsten Konzentrationen auf, also noch bevor sie die betäubende Wirkung entfalten und die Reaktionsfähigkeit der Insassen ausschalten können. Bei den Gasen Butan/Propan/Methan liegt die Ansprechschwelle weit unter der unteren Zündgrenze des Gases, d. h. dem Punkt, an dem ein explosionsfähiges Gemisch entsteht. Das System zeichnet sich durch einen vergleichsweise sehr niedrigen Stromverbrauch aus. Die Einstellung der Empfindlichkeitsschwellen der Sensorik erfolgt vollautomatisch.
Einsatz: Caravan, Wohnmobile, Lkw-Fahrerkabinen.
Je nach Fahrzeuggröße kann man zwei Zusatzsensoren anschließen. Zum Anschluss externer Warngeräte (z. B. Blitzsignallampe, Sirene usw.) steht ein Relaisausgang zur Verfügung. Ein-/Ausschalter. Stromverbrauch Ruhe ca. 90 mA, Alarm ca. 145 mA – Relaisausgang 1 A/30 V DC.