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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Die neue Generation energieeffizienter Euro-5/6-Fahrzeuge ist häufig mit einer Niederspannungs-Lichtmaschine ausgestattet. Bei diesen sogenannten „Blue Motion”-Fahrzeugen ist es aufgrund des serienmäßigen Trennrelais nicht möglich, eine Zweitbatterie erfolgreich zu laden. Hierfür eignet sich das PB-Trc M1212/50 Euro-5/6-Ladegerät, das mit der richtigen Ladespannung von 14,4 V mit max. 50 A laden kann.
Mit bewegungsgesteuertem (M) Signal.
Wenn der Motor läuft/eingeschaltet ist, gibt er eine leichte Vibration ab und der eingebaute Vibrationssensor schaltet das Ladegerät ein. Liefert einen stabilen Boost oder eine erhöhte Ladeleistung im Fahrzeug und/oder Boot.