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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Optimale Ladung der 12-V-Bordbatterien, wenn die Basis des Reisefahrzeugs mit einer 24-V-Anlage ausgerüstet ist. Günstiger als eine zweite Lichtmaschine und außerdem optimale IUoU-Ladung auch bei Fahrzeugen mit moderner Lichtmaschinensteuerung. Ein Batterie-Trennrelais muss nicht verwendet werden. Bei Fahrzeugstart beginnt der Ladebooster Leistung abzugeben. Je nach eingestelltem Batterietyp wird auf die vom Batteriehersteller geforderte Ladespannung erhöht, um den Vollladezustand zu erreichen.
modernste Ladetechnik für hohe Ladeleistung auch während kurzer Fahrstrecken
bei längeren Fahrten wird durch die IUoU-Ladung eine Vollladung garantiert und eine Überladung ausgeschlossen
Der MT Lade-Booster ist mit einem Wahlschalter (Gel, AGM, LiFePO4 und Flüssigsäure) und einem Temperatursensor für die Batterie ausgestattet. Das Bedienteil ist abnehmbar und kann im Innenraum als Fernbedienung montiert werden.