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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
LED-Leuchtmittel sind in ihrer Energieeffizienz unschlagbar. Die Lichtqualitäten und Einsatzmöglichkeiten haben sich enorm gesteigert. Sie entwickeln kaum Wärme, starten das Licht sofort, sind dimmbar und für fast alle Lampen erhältlich. Mit LED-Lichttechnik kann man Energie und Kosten sparen und so die Umwelt schützen.
LEDs sind schaltfest, dadurch langlebieger
kein Ausbleichen von Naturmaterialien (keine UV-/IR-Strahlung)
kaum Insektenorientierung
keine Verschmutzung von Decken/Wänden durch Wärmeentwicklung
kein Quecksilber (geringere Entsorgungskosten)
80 % Farbechtheit (CRI = 80)
Lichtfarbe: warmweiß
Die Leuchtmittel sind keine Fahrzeugteile gem. §22a StVZO. Keine CAN-Bus-Unterstützung. Kfz-Steuergeräte sind nicht kompatibel.
Diese Lampen sind ausschließlich für die Innenbeleuchtung in Wohnmobilen, Caravans und Booten geeignet.