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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Der auf der Rückseite mit einem 3M-Klebestreifen versehene, flexible LED-Streifen verbreitet angenehmes weißes Licht unter der Markise. Er ist mit 60 LEDs je Meter bestückt und kann alle 5 cm problemlos gekürzt werden, wodurch er für jede Markisenlänge geeignet ist. Durch seine wasserdichte, für den Außenbereich geeignete Ausführung kann er einfach unter das Markisengehäuse geklebt und mit dem Bordnetz verbunden werden. Mit einem geeigneten Dimmer, Art.-Nr. 321/277 (Katalogseite 529) lässt sich die Leuchtkraft regulieren; Länge Anschlusskabel 1 m.
Technische Daten: Stromversorgung 12 Volt, Stromaufnahme max. 380 mA je Meter, Lichtstärke bis 300 Lumen.