Typ | EN61 |
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max. Druck: PS | 16 bar |
Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 „Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen – Betrieb und Prüfung“ sind u. a. Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 607 bei einem Austausch ein Regler nach EN 16129 Anhang D zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz.
Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.
Zum Anschluss an Gasflaschen, zur Druckregelung auf den Nenndruck des Gasgerätes. Mit Manometer, Sicherheitsabblaseventil PRV, Ansprechdruck 150 mbar. Zur Ableitung des Sicherheitsabblaseventils PRV kann am Rohrstutzen (8 mm) eine Abblaseleitung installiert werden.