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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Wir weisen auf die Vorgehensweise bei der Rücknahme von Altbatterien hin: Laut „Verordnung der Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien“
dürfen Akkus und Batterien auf keinen Fall mit dem normalen Restmüll entsorgt werden.
müssen schadstoffhaltige Batterien an einen Vertreiber oder an von den öffentlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichtete Rücknahmestellen zurückgegeben werden.
Die Powerstations mit LiFePO4-Batterien punkten im Bereich Lebensdauer und Sicherheit. Allerdings haben die Powerstations mit NMC-Lithium-Batterie (LiNiCoMnO2) einen klaren Gewichtsvorteil und bei niedrigen Temperaturen eine deutlich höhere Leistungsabgabe. Wer die Powerstation täglich nutzt und auch die komplette Kapazität benötigt, ist mit einer Powerstation mit LiFePO4-Akku wesentlich besser bedient.
Tagsüber haben Sie 3 Möglichkeiten, die Powerstation wieder aufzuladen: über Steckdose, 12-V-Autosteckdose oder Solarpanel (Solarpanel nicht im Lieferumfang).
Schutz vor Über-/Unterspannung, Übertemperatur, Überlast, Kurzschluss am AC-Ausgang.