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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Schieberdichtungen von Toilettenkassetten werden mit der Zeit porös und sollten daher regelmäßig ausgetauscht werden. Entfernen Sie dazu einfach die Schieberabdeckplatte und ziehen Sie die Abdeckungen der Führungsschienen nach oben hin ab. Dann entfernen Sie die Schrauben und die Abdeckplatte, um Zugang zur Schieberdichtung zu erhalten. Entnehmen Sie die alte Schieberdichtung, säubern Sie den Bereich, setzen Sie die neue Schieberdichtung mit der dünnen Flanschseite nach unten ein und schrauben Sie die Abdeckplatte wieder fest. Zum Abschluss sprühen Sie die Dichtung noch mit etwas Vaselinespray ein.
Um den Verschleiß etwas hinauszuzögern, reinigen Sie die Schieberdichtung einfach gelegentlich mit einem feuchten Tuch.
Für Toiletten ab 15.06.2000*.
* gilt nur für C-2, 3, 4. Alle anderen Modelle benötigen immer diese Dichtung.