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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Reisemobile werden in der Regel auf Nutzfahrzeug-Fahrgestellen aufgebaut. Für diese Fahrzeuge gelten normalerweise andere Prioritäten als für das Reisemobil. Deshalb lassen die überbreiten Reisemobil-Aufbauten das Fahrzeug „schmalspurig“ und unproportioniert erscheinen. Außerdem leiden viele Reisemobile unter erhöhter Seitenwind- und Wankanfälligkeit. Mit den TÜV-zugelassenen Distanzscheiben von Goldschmitt wird eine Verbreiterung von 60 mm (beim Ford Transit, Baujahr 2006/05 bis 2014/04 sogar 70 mm) erreicht, wodurch Fahrverhalten und Optik nachhaltig verbessert werden. Die Dis-tanzscheiben sind nur für Felgen mit Serien-Einpresstiefe geeignet. Lieferung erfolgt paarweise für eine Achse.