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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Der Standby-Verbrauch einer Alarmanlage oder das eingeschaltete Radio können ausreichen, um eine Startbatterie binnen weniger Tage zu entladen. Der Standby-LaderPro von Dometik Bütter rettet die Situation. Er überwacht permanent den Ladezustand von Bord- und Starterbatterie und speist – wann immer möglich – überschüssigen Ladestrom in die Starterbatterie ein.
schützt die Starterbatterie vor Tiefentladung durch Standby-Verbraucher
überschüssiger Ladestrom (z.B. vom Solarpanel) wird in die Starterbatterie eingespeist
geeignet für alle Bordbatterien – auch für moderne LiFePO4-Bordbatterien
ideal für Autark-Camping oder wenn das Fahrzeug längere Zeit nicht genutzt wird