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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Ausgesprochen leise, leichte und sehr robuste mobile Stromerzeuger mit 4-Takt-Benzinmotor. Die Betriebsdauer liegt je nach Typ zwischen 3,5 und 20 Stunden. Das Modell EU 10i ist mit einer, der EU 22i, EU 30is und der EU 32i sind mit 2 Schutzkontaktsteckdosen ausgerüstet. Es wird die Invertertechnologie angewendet, welche perfekte Frequenz- und Spannungsstabilität bietet. Alle Modelle haben eine Ökoschaltung, das heißt die Motorsteuerung passt die Drehzahl automatisch dem entnommenen Strom an und verlängert so die Betriebsdauer des Stromerzeugers erheblich. Hoher Bedienungskomfort lässt eine Fehlbedienung praktisch nicht zu. Zur Sicherheit sind alle Modelle auch mit einem Überlastungsschutz sowie mit einer Ölmangelabschaltung ausgerüstet. Ein zusätzliches Plus: 2 gleiche Modelle können zur Verdoppelung der Ausgangsleistung mühelos parallel geschaltet werden.