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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
als Frischwasserbehälter kann er in jedem Kofferraum mitgeführt werden. Mit herausziehbarem Transportgriff (bis auf 810 mm). Leicht zu füllen durch Einfüllstutzen 3/4" AG. Leicht zu entleeren und zu reinigen durch große Öffnung (80 mm) DIN 96 (passender Verschluss mit Ablasshahn 300/010-1). Leicht mit Tauchpumpe in Betrieb zu nehmen (passender Verschluss mit Pumpenführung bestehend aus 300/081 und 300/082). Es kann jeder DIN 96 Verschluss eingesetzt werden.
als Abwasserbehälter kann das Wasser-Taxi unter jeden Wohnwagen und jedes Wohnmobil gelegt werden (passender Abwasserverschluss 300/010-6). Zum Entleeren wird es einfach zur nächsten Entsorgungsstelle gefahren.