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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend!
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Bodenvariante: Die SOG TT Kompaktanlage bietet flexible Entlüftungsmöglichkeiten. Mit einer wechselbaren Filterpatrone und einem Ventilator, der bis zu drei Meter entfernt platziert werden kann, eignet sie sich perfekt für die Entlüftung durch den Boden (z. B. in der Garage oder unter der Sitzbank). Ideal für Wohnwagen, deren Toiletten-Serviceklappe ins Vorzelt mündet. Die effiziente Filtereinheit neutralisiert Gerüche vollständig und effizient.