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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend!
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 „Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen – Betrieb und Prüfung“ sind u. a. Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 607 bei einem Austausch ein Regler nach EN 16129 Anhang D zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.
Die Regler sind ideal für Gaskästen und kleine Campingfahrzeuge, bei denen wenig Platz zur Verfügung steht. Bei den VW Bussen von Westfalia wurde bis Baujahr 2005 der Regler mit der L-Form verbaut. Bei Fahrzeugen ab Baujahr 2006 ist der Regler mit der U-Form zu finden. Nenndurchfluss: 0,8 kg/h.
U-Form: Durch die U-Form befindet sich der Übergang zum Schlauch in der Grundfläche der Gasflasche und steht somit nicht über die Gasflasche hinaus.
Abgang 90°: Durch die L-Form (90° Winkel) wird der Schlauch nach unten geführt und benötigt somit weniger Platz als bei einem herkömmlichen Regler mit verlängertem Eingangsstutzen.