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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend!
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Zum Anschluss an Gasflaschen, für den Betrieb von Gasgrills mit einem Gaskartuschen-Anschluss.
Mitteldruckregler Typ M50-F/SBS, 2,0 bar, 2 kg/h mit Abgang 35° und integrierter Schlauchbruchsicherung EFV (SBS) mit manueller Öffnung, sperrt bei Schlauchbeschädigung die Gaszufuhr ab
Mitteldruck-Schlauch (Gummi mit Textileinlage; kältebeständig bis -30 °C; Schlauchabmessung 6,3 x 3,5 mm) G 3/8 LH-ÜM x Steckkupplung SKU
Übergangsstück mit einerseits Stecknippel STN zum einfachen Lösen der Schlauchleitung, andererseits AG 7/16-28 UNEF bzw. AG 1-20 UNEF zum Anschluss an das Gasgerät
Durch eine besondere Vorrichtung ist die Steckkupplung SKU manipulationssicher – eine Entriegelung ist nur mittels Stecknippel STN möglich.
Hinweis: Am Gasgerät ist ein Niederdruckregler für Gas-Kartuschen mit Anschlussgewinde IG 7/16-28 UNEF nach EN 417 bzw. IG 1-20 UNEF erforderlich.