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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend!
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Im Reisefahrzeug wird bei Fahrzeugstillstand in erster Linie die Bordbatterie aufgeladen (Ladegerät, Solar, Brennstoffzelle usw.). Steht das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum ungenutzt, wird die Startbatterie durch die Batterietrennung immer weiter entladen. Viele Fahrzeuge belasten aber auch während der Saison die Startbatterie, da einige Verbraucher (Radio, Multimedia, Parklicht, Alarmanlage usw.) immer an dieser angeschlossen sind. Die Standby-Lader sorgen dafür, dass die Startbatterie – je nach Ladezustand der Bordbatterie – mit aufgeladen wird. Für eine reine Batterieerhaltung reicht zumeist die 0 A – 2 A Variante aus. Grundsätzlich empfehlen wir aber die 0 A – 5 A Pro Variante, da hier auch moderne LiFePO4-(Lithium)-Batterien als Bordbatterie angeschlossen werden können.