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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend!
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Alle Gaskartuschen stehen unter Druck und sind somit hochentzündlich! Vor Temperaturen über 50 °C schützen!
Stechkartusche mit Butan-/Propangemisch im Verhältnis 80/20. Für die Versorgung von Campingaz® Geräten der Linie 206. Mit Gas-Lock-System (GLS) entsprechend der europäischen Norm EN 417:2012: Bei versehentlichem Abnehmen der Kartusche vom Gerät wird der Gasaustritt fast gestoppt. Eine Stechkartusche darf nur restlos entleert vom Gerät abgenommen werden.