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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend!
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Zur Gewährleistung eines sicheren und komfortablen Einsatzes wurden spezielle, höchsten Sicherheitsstandards entsprechende Tankpatronen entwickelt. Diese sind mit einem Sicherheitsventil versehen, das ungewolltes Auslaufen der Flüssigkeit verhindert. Es öffnet erst dann, wenn die Tankpatrone an eine EFOY-Brennstoffzelle angeschlossen wird. Wird die Tankpatrone entfernt schließt das Sicherheitsventil wieder hermetisch ab.
Bis zu 15 autarke Nutzungstage mit der M5 und bis zu 30 autarke Nutzungstage mit der M10.