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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend!
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Mit dem 12-V-Sinus-Wechselrichter MT 1700 SI-K in Verbindung mit der KlimaBox ist es möglich, 230-V-Klimaanlagen mittlerer Leistungsklasse auch während der Fahrt zu betreiben.
Im Standbetrieb versorgt der Sinus-Wechselrichter alle Haushaltsgeräte bis 1700 Watt an Bord mit 230 Volt aus der 12-V-Bordbatterie. Ein Knopfdruck genügt und der Wechselrichter schaltet bei ausreichender Bord- bzw. Ladeleistung die Klimaanlage zu. Diese kann dann auch während der Fahrt betrieben werden.