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Aktuelle Informationen: Gasdichtprüfung wieder verpflichtend!
Gasdichtprüfungwieder verpflichtend
Die Gasdichtprüfung ist wichtig für die Sicherheit von Wohnmobilen und Wohnwagen. Vor etwa zwei Jahren wurde die Pflicht dazu gelockert, doch nun ist sie wieder gesetzlich vorgeschrieben. Folgendes gilt:
Alle zwei Jahre muss die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden.
Eine Prüfung ist auch vor der ersten Nutzung und vor der Wiederinbetriebnahme nötig.
Wer noch keine gültige Gasprüfung hat, muss diese bis spätestens 19.06.2025 nachholen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung des Fahrzeugs.
Bei Missachtung droht ein Bußgeld.
Druckregler und Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Ermitteln Sie den genauen Strombedarf Ihrer Waschmaschine, Kühltruhe oder Ihres Durchlauferhitzers. Selbst den Stand-by-Energiebedarf Ihrer Geräte können Sie problemlos erfassen. Bitte beachten Sie, dass in Deutschland nur geeichte Zähler zu Abrechnungszwecken verwendet werden dürfen – z. B. für die Stromabrechnung in Mietwohnungen, auf Campingplätzen oder im Gartenverein.
regeneriert = kein Neugerät sondern komplett gewartet (Zählerstand > 0)
ohne Rücklaufsperre
230 Volt – 10 A/30 A
57 U/min
Nicht amtlich beglaubigt!
Sicherheitshinweis:
Einbau und Montage elektrischer Geräte dürfen nur durch eine Elektrofachkraft (VDE 0105) erfolgen. Für den Anschluss sind die nationalen Vorschriften zu beachten. Eingriff und Veränderungen am Gerät führen zum Erlöschen des Garantieanspruches.